Rechtsanwaltskanzlei · seit 1993

Anwalt für Streitigkeiten in Bosnien: Prozessführung und Schiedsverfahren

Autor: Rechtsanwalt Azur Prnjavorac · Aktualisiert: 13. Juli 2026

Anwalt für Streitigkeiten, Prozessführung und Schiedsverfahren in Bosnien und Herzegowina

Kurz gefasst: Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac vertritt natürliche und juristische Personen in Streitigkeiten, Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren in ganz Bosnien und Herzegowina.

  • Vertretung in Vertrags-, Schadensersatz-, Vermögens-, Handels- und Verwaltungsstreitigkeiten sowie bei der Forderungsbeitreibung vor allen Gerichten in BiH
  • Vorrang hat die einvernehmliche Lösung: Verhandlungen, Mediation und Schiedsverfahren vor Klageerhebung
  • Die Frist für die Klageerwiderung beträgt 30 Tage, für die Berufung gegen ein Urteil ebenfalls 30 Tage (in Wechsel- und Schecksachen 15)
  • Wir sind in der Föderation BiH, der Republika Srpska und im Brčko-Distrikt tätig; ausländische Unternehmen und Mandanten in der Diaspora vertreten wir ohne deren Anreise nach BiH

Streitigkeiten gehören zum geschäftlichen und privaten Leben; entscheidend ist jedoch, wie sie geführt werden - ob eine Partei mit gewahrten Rechten oder mit vermeidbaren Verlusten aus ihnen hervorgeht. Seit 1993 vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac Mandanten in Gerichts- und Schiedsverfahren in ganz Bosnien und Herzegowina und verbindet dabei prozessuale Erfahrung mit einer nüchternen Risikoeinschätzung. Auf dieser Seite erläutern wir unseren Ansatz zur Streitbeilegung, den Ablauf des Gerichtsverfahrens, die Funktionsweise des Schiedsverfahrens und die Fristen, die Sie beachten müssen, damit ein Recht nicht verloren geht, bevor der Streit überhaupt begonnen hat.

Prävention und einvernehmliche Streitbeilegung

Der günstigste Streit ist derjenige, der nie entsteht. Unsere Arbeit beginnt daher lange vor der Klage: mit der Prüfung von Verträgen, mit präzisen Klauseln zur Zuständigkeit eines Gerichts oder Schiedsgerichts, mit der Ordnung der Unterlagen und interner Abläufe im Unternehmen des Mandanten. Entsteht dennoch eine Meinungsverschiedenheit, prüfen wir zunächst, ob sie durch Verhandlungen oder einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt werden kann; eine einvernehmliche Lösung bewahrt in der Regel die Geschäftsbeziehung und senkt die Kosten erheblich.

Besonderes Gewicht messen wir der Mediation bei. Rechtsanwalt Azur Prnjavorac ist zugleich als Mediator tätig, sodass wir Mandanten auch dieses Verfahren anbieten können; es ist im Gesetz über das Mediationsverfahren geregelt. Ein in der Mediation erzielter Vergleich hat die Wirkung eines vollstreckbaren Titels, und das Verfahren selbst ist vertraulich und dauert in der Regel Wochen und nicht Jahre.

Vertretung im Gerichtsverfahren

Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich oder zeigt die Gegenseite keine Einigungsbereitschaft, vertreten wir den Mandanten vor den Gemeinde- und Kantonsgerichten in der Föderation BiH, vor den Grund- und Bezirksgerichten in der Republika Srpska einschließlich der Bezirkshandelsgerichte, vor dem Grundgericht des Brčko-Distrikts BiH sowie vor dem Gericht von Bosnien und Herzegowina, soweit dieses zuständig ist. Jeder Fall durchläuft zunächst eine rechtliche Analyse, in der wir dem Mandanten offen die Erfolgsaussichten, die voraussichtliche Dauer und die zu erwartenden Kosten mitteilen.

Wir vertreten Mandanten insbesondere in folgenden Streitigkeiten:

  • Vertragsstreitigkeiten: Nichterfüllung, Rücktritt und Nichtigkeit von Verträgen, Vertragsstrafe und Verzugszinsen
  • Schadensersatzstreitigkeiten: Vermögens- und Nichtvermögensschaden, vertragliche und außervertragliche Haftung
  • Eigentums- und Sachenrechtsstreitigkeiten: Eigentum und Miteigentum, Besitzstörung, vermögensrechtliche Verhältnisse und Streitigkeiten über Immobilien in BiH
  • Handelsstreitigkeiten: Streitigkeiten zwischen Unternehmen, zwischen Gründern und Gesellschaftern, Forderungsbeitreibung
  • Wechsel- und Schecksachen: Beitreibung aus dem Wechsel und Verfahren über den Widerspruch gegen den Mahnbescheid
  • Verwaltungsstreitigkeiten: Anfechtung bestandskräftiger Bescheide von Verwaltungsbehörden vor den zuständigen Gerichten

Ablauf des Gerichtsverfahrens

Die Fälle unterscheiden sich, doch ein Prozess in Bosnien und Herzegowina durchläuft in der Regel folgende Phasen:

  1. Rechtliche Analyse und Einigungsversuch: vor der Klage prüfen wir Beweismittel, Verjährung und Erfolgsaussichten und fordern die Gegenseite zur einvernehmlichen Lösung auf.
  2. Klage: Einreichung beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht, verbunden mit einer Gerichtsgebühr, die sich nach dem Streitwert richtet.
  3. Klageerwiderung: Der Beklagte muss sie binnen 30 Tagen nach Zustellung der Klage einreichen, andernfalls kann ein Versäumnisurteil ergehen.
  4. Vorbereitender Termin: prozessuale Fragen werden geklärt, der Sachverhalt vorgetragen und sämtliche Beweismittel für die Hauptverhandlung benannt.
  5. Hauptverhandlung: Beweise werden erhoben, Parteien, Zeugen und Sachverständige gehört.
  6. Urteil: Das Gericht entscheidet über den Klageantrag und über die Verfahrenskosten.
  7. Berufung: Einlegung binnen 30 Tagen ab Verkündung beziehungsweise Zustellung des Urteils (in Wechsel- und Schecksachen 15 Tage); es entscheidet das Gericht zweiter Instanz.
  8. Vollstreckung: Erfüllt der Schuldner ein rechtskräftiges Urteil nicht freiwillig, leiten wir das Vollstreckungsverfahren zur zwangsweisen Beitreibung der Forderung ein.

Der dargestellte Ablauf ist typisch; das Gericht kann mehrere Termine anberaumen, und das Verfahren kann in jeder Phase durch einen gerichtlichen Vergleich enden.

Schiedsverfahren: ein privates Gericht für Handels- und internationale Streitigkeiten

Im Schiedsverfahren entscheidet anstelle eines staatlichen Gerichts ein Einzelschiedsrichter oder ein Schiedsgericht aus drei von den Parteien selbst gewählten Schiedsrichtern; Voraussetzung ist eine schriftliche Schiedsvereinbarung, meist eine bereits vor Entstehen des Streits vereinbarte Klausel. In Bosnien und Herzegowina verläuft die Schiedsgerichtsbarkeit auf zwei Gleisen. Die Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit, die die Parteien für den konkreten Streit selbst organisieren, ist in gesonderten Abschnitten der Zivilprozessgesetze der Entitäten geregelt. Die institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit führt das Schiedsgericht bei der Außenhandelskammer von Bosnien und Herzegowina durch - eine ständige Institution mit Sitz in Sarajevo, die seit 1998 besteht, zunächst nach dem Gesetz über die Wirtschaftskammer BiH und heute nach Artikel 20 des Gesetzes über die Außenhandelskammer BiH. Beide Gleise sind nicht getrennt: Fehlt in der Verfahrensordnung eine erforderliche Bestimmung, gilt auch im institutionellen Verfahren subsidiär das Zivilprozessgesetz.

Seit Mai 2025 richtet sich das Verfahren vor dieser Institution nach den Sarajevo-Regeln: Die neue Schiedsgerichtsordnung des Schiedsgerichts bei der Außenhandelskammer BiH wurde am 18. März 2025 beschlossen, im "Amtsblatt BiH" Nr. 26/25 vom 6. Mai 2025 veröffentlicht und trat am achten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Zuvor eingeleitete Schiedsverfahren werden nach der früheren Ordnung über die Organisation und Arbeit des Schiedsgerichts ("Amtsblatt BiH", Nr. 39/03 und 24/23) abgeschlossen. Den vollständigen Text der neuen Ordnung veröffentlichen wir in unserer Gesetzesdatenbank: Schiedsgerichtsordnung des Schiedsgerichts bei der AHK BiH (Sarajevo-Regeln).

Die wesentlichen Verfahrensregeln nach den Sarajevo-Regeln:

  • Eine Schiedsvereinbarung kommt auch durch Austausch von Briefen, per Fax oder per E-Mail wirksam zustande; die Nichtigkeit des Hauptvertrags führt nicht zur Nichtigkeit der Schiedsklausel
  • Über Streitigkeiten bis 100.000 KM entscheidet ein Einzelschiedsrichter, über höhere Streitwerte ein Schiedsgericht aus drei Schiedsrichtern, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren
  • Die Frist für die Klageerwiderung beträgt 30 Tage, im beschleunigten Verfahren 15 Tage
  • Für inländische Streitigkeiten bis 100.000 KM gelten automatisch die Regeln des beschleunigten Verfahrens, mit der Möglichkeit eines Schiedsspruchs ohne mündliche Verhandlung
  • Das Verfahren wird in der Regel binnen eines Jahres abgeschlossen, der Schiedsspruch ergeht spätestens 45 Tage nach Schluss der mündlichen Verhandlung
  • Der Schiedsspruch ist endgültig, hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils eines ordentlichen Gerichts und erhält eine Vollstreckbarkeitsklausel
  • Das Schiedsgericht kann einstweilige Maßnahmen anordnen und im Wege der Mediation vermitteln; die Parteien können auch die Anwendung der UNCITRAL-Regeln vereinbaren

Damit diese Vorteile zur Verfügung stehen, muss die Schiedsgerichtsbarkeit rechtzeitig vereinbart werden. Die Kammer empfiehlt für Geschäftsverträge folgende Klausel: "Die Vertragsparteien sind sich einig, dass sie im Falle eines aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streits dessen Beilegung dem Schiedsgericht bei der Außenhandelskammer von Bosnien und Herzegowina übertragen." Neben der Grundklausel werden auch die Zahl der Schiedsrichter, das maßgebliche Recht und die Verfahrenssprache vereinbart.

Bosnien und Herzegowina ist Vertragsstaat des New Yorker Übereinkommens von 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche; in BiH ergangene Schiedssprüche werden daher in mehr als 170 Staaten anerkannt und umgekehrt. Schiedsverfahren vereinbaren am häufigsten ausländische Unternehmen, die mit Partnern aus Bosnien und Herzegowina Geschäfte machen: Eine gut formulierte Klausel beseitigt im Voraus jede Unsicherheit über das zuständige Forum, die Verfahrenssprache und das anwendbare Recht. Ausländische Unternehmen und Mandanten in der Diaspora unterstützen wir bei der Formulierung von Schiedsklauseln, der Auswahl der Schiedsrichter und der Vertretung in nationalen und internationalen Schiedsverfahren sowie bei der Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen vor den Gerichten in BiH.

Fristen und Verjährung: wann ein Recht nicht mehr durchsetzbar ist

In Streitigkeiten geht am meisten durch versäumte Fristen verloren. Das Gesetz über Schuldverhältnisse bestimmt, dass Forderungen in der allgemeinen Frist von fünf Jahren verjähren (Art. 371), sofern für die einzelne Forderung keine kürzere Frist gilt. Gegenseitige Forderungen aus Handelsverträgen verjähren in drei Jahren (Art. 374), ein Schadensersatzanspruch in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch in fünf Jahren ab Eintritt des Schadens (Art. 376).

Die Verjährung wird durch Klageerhebung, Anerkenntnis der Schuld und weitere gesetzlich bestimmte Handlungen unterbrochen und beginnt danach neu zu laufen. Mit Eintritt der Verjährung erlischt das Recht nicht, doch der Schuldner erlangt eine Einrede, mit der er die Erfüllung verweigern kann; der Gläubiger verliert damit die Möglichkeit der zwangsweisen Durchsetzung. Deshalb ist die rechtzeitige Prüfung der Fristen der erste Schritt in jedem Mandat, das wir übernehmen.

Strategie, Kosten und transparente Kommunikation

Jeden Streit führen wir nach einer im Voraus abgestimmten Strategie. Vor Mandatsübernahme erhält der Mandant eine Einschätzung der Erfolgsaussichten, der voraussichtlichen Dauer und der Kosten nach der geltenden Anwaltsgebührenordnung. Jede wesentliche prozessuale Entscheidung treffen wir gemeinsam mit dem Mandanten, und wir stützen Schriftsätze und Argumentation auch auf die veröffentlichte Gerichtspraxis in BiH, die wir fortlaufend verfolgen.

Da die Verfahrenskosten letztlich die unterliegende Partei trägt, sagen wir vor der Klage offen auch das, was Mandanten mitunter nicht hören wollen: wann ein Streit nicht geführt werden sollte. Langfristiges Vertrauen bauen wir auf realistischen Einschätzungen auf, nicht auf Versprechen.

Häufige Fragen zu Streitigkeiten und Gerichtsverfahren

Wie lange dauert ein Gerichtsverfahren in Bosnien und Herzegowina?

Die Dauer hängt von der Komplexität des Falls, der Belastung des Gerichts und dem Verhalten der Parteien ab. Einfachere Streitigkeiten können in weniger als einem Jahr rechtskräftig abgeschlossen werden, komplexe Verfahren, insbesondere mit Berufung, dauern mehrere Jahre. Eine belastbare Einschätzung geben wir erst nach Prüfung der konkreten Akte.

Was kostet ein Anwalt im Gerichtsverfahren?

Die Anwaltsvergütung richtet sich nach der geltenden Anwaltsgebührenordnung und hängt in der Regel vom Streitwert und der Zahl der vorgenommenen Handlungen ab. Vor Mandatsübernahme erhalten Sie eine klare Übersicht der zu erwartenden Kosten, ohne versteckte Positionen.

Kann ein Streit ohne Gericht beigelegt werden?

Ja. Verhandlungen, Mediation und außergerichtlicher Vergleich führen häufig schneller und günstiger zum Ziel als ein Prozess. Ein in der Mediation erzielter Vergleich hat die Wirkung eines vollstreckbaren Titels; seine Erfüllung hängt also nicht vom guten Willen der Gegenseite ab.

Was ist ein Schiedsverfahren und wann lohnt es sich?

Beim Schiedsverfahren entscheidet anstelle eines staatlichen Gerichts ein von den Parteien selbst gewähltes Schiedsgericht. Es lohnt sich vor allem bei Handels- und internationalen Verträgen, wenn Schnelligkeit, Vertraulichkeit und die Fachkunde der Schiedsrichter entscheidend sind; der Schiedsspruch hat die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.

Was sind die Sarajevo-Regeln?

Die Sarajevo-Regeln sind die neue Schiedsgerichtsordnung des Schiedsgerichts bei der Außenhandelskammer von Bosnien und Herzegowina, beschlossen am 18. März 2025 und veröffentlicht im Amtsblatt BiH Nr. 26/25. Sie gelten für Schiedsverfahren, die nach ihrem Inkrafttreten eingeleitet wurden; früher begonnene Verfahren werden nach der Ordnung von 2003 abgeschlossen.

Wer trägt die Kosten des Verfahrens?

Grundregel ist, dass die unterliegende Partei der Gegenseite die Kosten im Verhältnis zu deren Obsiegen erstattet. Zu den Kosten zählen Gerichtsgebühren, Anwaltsvergütung, Sachverständigenkosten und weitere Auslagen; das Gericht entscheidet darüber im Urteil.

Welche Frist gilt für die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil?

Die Berufungsfrist beträgt 30 Tage ab Verkündung beziehungsweise Zustellung des Urteils, in Wechsel- und Schecksachen 15 Tage. Die Berufung wird über das Gericht eingelegt, das das erstinstanzliche Urteil erlassen hat.

Vertreten Sie ausländische Unternehmen und Mandanten im Ausland?

Ja. Wir vertreten ausländische Unternehmen in Streitigkeiten und Schiedsverfahren gegen Partner aus Bosnien und Herzegowina sowie Mandanten in der Diaspora, vor allem in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Auf Grundlage einer Vollmacht führen wir das gesamte Verfahren, ohne dass der Mandant nach Bosnien und Herzegowina reisen muss; die Korrespondenz erfolgt auf Bosnisch, Deutsch oder Englisch.

Wenn Sie sich in einem Streit befinden oder erst prüfen, ob Sie ihn führen sollten, nehmen Sie Kontakt mit der Kanzlei auf: Die Analyse Ihres Falls gibt Ihnen eine klare Antwort zu Aussichten, Kosten und dem besten Weg zur Lösung.

Mandanten vertrauen uns seit 1993.

Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 durchgehend tätig. Heute, im vierten Jahrzehnt ihrer Arbeit, verfügt sie über mehr als 1.030 Google-Bewertungen mit der Bewertung 5,0 / 5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.

1993
Gründungsjahr
33
Jahre Erfahrung
1.032
Google-Bewertungen
5,0★
Durchschnittsnote
2
Google-Profile

Alle Bewertungen sind auf beiden Profilen öffentlich einsehbar, ungefiltert:

Weitere Rechtsgebiete der Kanzlei

Wir beraten und vertreten Mandanten in einem breiten Spektrum von Rechtsgebieten in Bosnien und Herzegowina:

In anderen Sprachen verfügbar

*Hinweis: Rechtsanwältin Alma Prnjavorac & Rechtsanwalt Azur Prnjavorac - der Inhalt dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im konkreten Fall dar.