Rechtsanwaltskanzlei · seit 1993

Vermögensrechtliche Verhältnisse – Arbeitsbereich der Anwaltskanzlei Prnjavorac

Autor: Azur Prnjavorac, Rechtsanwalt · Letzte Aktualisierung: 17. August 2026

Auf einen Blick: Die Anwaltskanzlei Prnjavorac erbringt Anwaltsdienstleistungen in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten: Vertretung in Schadenersatzstreitigkeiten, Analyse von Verträgen und strittigen Rechtsfragen, ungerechtfertigte Bereicherung, dingliche Rechte und Immobilien – vor allen Gerichten und Behörden von Bosnien und Herzegowina, auch für Mandanten aus dem Ausland.

  • Zivilrecht: gerichtliche, außergerichtliche und Schiedsverfahren
  • Obligationenrecht: Verträge, Schadenersatz, ungerechtfertigte Bereicherung
  • Dingliches Recht: Eigentum, Dienstbarkeiten, Pfandrecht, Besitzschutz
  • Immobilien: Transaktionen, Grundbuch, Hypotheken, Enteignung
  • Streitbeilegung: Prozessführung, Vergleiche, Mediation

Vermögensrechtliche Angelegenheiten – Überblick

VERMÖGENSRECHT § EIGENTUM · VERTRÄGE & BOSNIEN UND HERZEGOWINA

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac befasst sich mit allen vermögensrechtlichen Fragen und erbringt Anwaltsdienstleistungen auf diesem Rechtsgebiet: Vertretung in Schadenersatzstreitigkeiten, Analyse von Verträgen, Unterlagen und strittigen Rechtsfragen, Klärung von Fragen der ungerechtfertigten Bereicherung und einseitiger Willenserklärungen sowie Vertretung in sonstigen vermögensrechtlichen Angelegenheiten – einschließlich der Durchsetzung von Rechten von Mandanten aus anderen Rechtsordnungen und der Anwendung des internationalen Rechts. Wir vertreten vor allen Gerichten und staatlichen Behörden von Bosnien und Herzegowina.

Zivilrecht

Unsere Anwälte im Bereich des Zivilrechts beraten und vertreten Mandanten in gerichtlichen, außergerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren vor nationalen und internationalen Gerichten und Schiedsgerichten sowie anderen staatlichen Behörden. Dank langjähriger Berufserfahrung und einer hohen Erfolgsquote vertrauen uns täglich Mandanten in unterschiedlichsten zivilrechtlichen Fragen – vom Obligationenrecht über das dingliche Recht bis zum Familienrecht, Erbrecht und der Erbauseinandersetzung.

Obligationenrecht: Verträge und Schadenersatz

Im Bereich des Obligationenrechts erstellt unser Team Schadenersatzansprüche, Beschwerden, außergerichtliche Vergleiche, Klagen, Berufungen und andere Rechtsbehelfe, damit Mandanten materielle und immaterielle Schäden schnell und effizient ersetzt bekommen. Wir entwerfen alle Arten von Nominat- und Innominatverträgen samt Vertragsanhängen und ermitteln in ausführlichen Gesprächen die Gestaltung, die den Umständen des Falles am besten entspricht – auch bei Verträgen und Rechtsgeschäften mit Auslandselement.

Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten übernehmen wir die Vertragsänderung und -aufhebung, die Feststellung der Nichtigkeit gesetzwidriger Verträge sowie die Vertretung in allen weiteren Streitigkeiten aus dem Obligationenrecht.

Dingliches Recht und Immobilien

Im Bereich des dinglichen Rechts beraten und vertreten wir Mandanten in Verfahren zum Schutz des Eigentumsrechts, bei Dienstbarkeiten, Pfand- und Zurückbehaltungsrechten sowie im Besitzschutz. Ein Schwerpunkt sind Immobilien in Bosnien und Herzegowina: Prüfung, Beratung und Vertretung bei allen Arten von Transaktionen – vom Immobilienkaufvertrag über Schenkungs-, Miet- und Unterhaltsverträge bis zu Hypotheken, Enteignungsverfahren, der Vertretung vor dem Notar und der Bereinigung des Grundbuchstands. Zur Aufteilung von Miteigentum haben wir einen eigenen Leitfaden veröffentlicht.

Streitbeilegung und Prozessführung

Unser Team unterstützt Mandanten in allen Phasen der Streitbeilegung – von der ersten Bewertung des Verfahrensausgangs und der Risikoanalyse über die Entwicklung der Prozessstrategie bis zur gerichtlichen Klärung und abschließenden Beilegung. Unsere Mandate umfassen regelmäßig komplexe Rechtsfragen, die innovative Lösungen und die Verbindung von Erfahrung aus Zivil-, Gesellschafts-, Handels- und Finanzrecht erfordern. Wo es den Interessen des Mandanten dient, streben wir gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche oder eine Mediation an; andernfalls setzen wir Ansprüche konsequent im Prozess und in der Vollstreckung durch.

Die häufigsten Anwaltsdienstleistungen im Vermögensrecht

Vor allen Gerichten und staatlichen Behörden von Bosnien und Herzegowina erbringen wir im vermögensrechtlichen Bereich insbesondere folgende Leistungen:

  • Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren,
  • Vertretung in Verfahren zur Aufteilung des ehelichen Vermögens bzw. des während der Ehe erworbenen Vermögens,
  • Erstellung aller Arten von Verträgen und Prüfung der Erfüllung vertraglicher Pflichten,
  • Schadenersatzverfahren (materielle und immaterielle Schäden),
  • Vertretung in Vollstreckungsverfahren,
  • Verfahren zur Feststellung der Nichtigkeit und zur Aufhebung von Verträgen,
  • gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche sowie Mediation.

Für Mandanten in Deutschland, Österreich und der Schweiz führen wir sämtliche Verfahren per Spezialvollmacht ohne Anreise; die Kommunikation erfolgt auf Deutsch oder Englisch.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)


1. Welche Fälle fallen unter die vermögensrechtlichen Verhältnisse?
Im Kern alle Streitigkeiten und Gestaltungen mit Vermögensbezug: Verträge und ihre Erfüllung, Schadenersatz, ungerechtfertigte Bereicherung, Eigentums- und Besitzschutz, Dienstbarkeiten, Pfandrechte und Hypotheken, Immobilientransaktionen und Grundbuchsachen sowie die Aufteilung gemeinschaftlichen Vermögens – etwa unter Ehegatten oder Miteigentümern. Auch die Durchsetzung solcher Ansprüche in Vollstreckungsverfahren gehört zu diesem Arbeitsbereich der Kanzlei.


2. Innerhalb welcher Fristen verjähren Schadenersatzansprüche in Bosnien und Herzegowina?
Nach dem Obligationengesetz verjährt der Schadenersatzanspruch grundsätzlich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, in dem der Geschädigte vom Schaden und vom Schädiger Kenntnis erlangt hat, spätestens jedoch fünf Jahre ab Schadenseintritt. Für Schäden aus Straftaten gelten längere Fristen, die sich nach der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung richten. Wegen dieser Fristen sollten Ansprüche frühzeitig anwaltlich geprüft und geltend gemacht werden.


3. Was bedeutet ungerechtfertigte Bereicherung und wann kommt sie in Betracht?
Wer ohne rechtlichen Grund einen Vermögensvorteil auf Kosten eines anderen erlangt – etwa durch eine Zahlung ohne gültigen Vertrag, eine Doppelzahlung oder Investitionen in ein fremdes Grundstück –, ist zur Herausgabe des Erlangten verpflichtet. Der Anspruch ist praktisch bedeutsam, wenn ein Vertrag nichtig oder aufgehoben ist oder wenn Familienangehörige in fremde Immobilien investiert haben. Wir prüfen Grundlage, Umfang und Verjährung des Anspruchs im Einzelfall.


4. Können Sie einen Vertrag prüfen, bevor ich ihn unterschreibe?
Ja – und das ist der wirksamste Schutz vor späteren Streitigkeiten. Wir prüfen den Vertragsentwurf auf Wirksamkeit, Risiken und einseitige Klauseln, schlagen konkrete Änderungen vor und begleiten auf Wunsch die Verhandlung und die notarielle Bearbeitung. Bei Verträgen mit Auslandselement klären wir zusätzlich das anwendbare Recht und den Gerichtsstand. Die Prüfung erfolgt kurzfristig, auch vollständig aus der Ferne auf Deutsch oder Englisch.


5. Ich lebe im Ausland – wie läuft die Vertretung in einem Vermögensstreit praktisch ab?
Sie erteilen eine Spezialvollmacht, die bei einem Notar in Ihrem Wohnsitzstaat beglaubigt wird; anschließend übernehmen wir die vollständige Verfahrensführung: Beweissicherung, Beschaffung von Grundbuch- und Katasterauszügen, Klage oder Verteidigung, Verhandlungstermine und die Vollstreckung des Urteils. Ihre Anwesenheit in Bosnien und Herzegowina ist im Regelfall nicht erforderlich; über jeden Verfahrensschritt informieren wir Sie zeitnah auf Deutsch.

Mandanten vertrauen uns seit 1993

Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 ununterbrochen tätig. Heute, in der vierten Dekade ihrer Tätigkeit, verzeichnet sie über 1.030 Google-Rezensionen mit der Bewertung 5,0 / 5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.

1993
Gründungsjahr
33
Jahre Erfahrung
1.032
Google-Rezensionen
5,0★
Durchschnittsbewertung
2
Google-Profile

Alle Rezensionen sind auf beiden Profilen öffentlich einsehbar, ohne Filterung:

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*Hinweis: Rechtsanwältin Alma Prnjavorac & Rechtsanwalt Azur Prnjavorac — der Inhalt dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall dar.