Rechtsanwaltskanzlei · seit 1993

Familien- und Erbrecht

Rechtliche Unterstützung in Familien- und Erbsachen in Bosnien und Herzegowina

Familie und Nachlass gehören zu den wichtigsten Bereichen unseres Lebens, weshalb rechtliche Probleme auf diesen Gebieten ein besonderes emotionales Gewicht haben. Unsere Anwaltskanzlei wurde 1993 gegründet und verfügt über langjährige Erfahrung und Fachkenntnis im Familien- und Erbrecht. Wir bieten Mandanten in Bosnien und Herzegowina umfassende rechtliche Unterstützung. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie einen Anwalt für Familienrecht oder einen Anwalt für Erbrecht benötigen, gleich ob Sie Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina oder Ausländer mit rechtlichen Fragen im Land sind. Jeden Fall behandeln wir individuell, mit hoher Professionalität und Diskretion, im Bewusstsein, wie sensibel diese rechtlichen Situationen sind.

Familienrecht: Schutz der Familie und Ihrer Rechte

Das Familienrecht umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten, Eltern, Kindern und weiteren Familienangehörigen. Unser Team bietet Ihnen fachkundige Unterstützung und Vertretung in allen familienrechtlichen Verfahren, unter anderem:

  • Scheidung: Wir leiten Scheidungsverfahren vor den zuständigen Gerichten in ganz Bosnien und Herzegowina ein und führen sie. Wir unterstützen bei Verhandlungen über eine einvernehmliche Scheidung oder vertreten Ihre Interessen im streitigen Verfahren, wenn eine Einigung nicht möglich ist. Besonderes Augenmerk richten wir auf den Schutz der Rechte und Interessen minderjähriger Kinder.
  • Elterliche Sorge und Betreuung der Kinder: Wir vertreten Mandanten in Verfahren, in denen darüber entschieden wird, wem die Kinder nach der Scheidung zur Betreuung und Erziehung anvertraut werden (Sorge- und Betreuungsrecht). Ebenso beraten und vertreten wir in Verfahren über den Kindesunterhalt, damit Kinder die gesetzlich vorgesehene finanzielle Unterstützung erhalten.
  • Aufteilung des ehelichen Vermögens: Wir beraten Ehegatten und vertreten Mandanten bei der Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Ob die Aufteilung einvernehmlich erfolgt (etwa durch einen notariell beurkundeten Vertrag) oder gerichtlich, unsere Aufgabe ist es, Ihre Vermögensrechte zu schützen und eine gerechte Verteilung sicherzustellen.
  • Weitere familienrechtliche Fragen: Wir leisten rechtliche Unterstützung und Vertretung in allen weiteren Fragen des Familienrechts, etwa beim Entzug der elterlichen Rechte (soweit dies zum Schutz der Rechte des Kindes erforderlich ist), bei der Feststellung der Vaterschaft oder Mutterschaft (Verfahren zum Nachweis der biologischen Elternschaft) sowie beim Entzug der Geschäftsfähigkeit und der Bestellung eines Vormunds (wenn eine volljährige Person wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, für sich und ihr Vermögen zu sorgen). In all diesen Fällen ist unser Ziel, die Rechte und Interessen unserer Mandanten und ihrer Familien zu schützen und Streitigkeiten effizient und mit möglichst wenig Belastung für die Beteiligten beizulegen.

Als erfahrene Anwälte für Familienrecht vertreten wir Mandanten vor allen Gerichten in Bosnien und Herzegowina. Wir bemühen uns um eine Einigung, wo immer das möglich ist, insbesondere wenn Kinder betroffen sind, sind aber ebenso bereit und entschlossen, Ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen, wenn es notwendig ist.

Erbrecht: Sicherheit für Ihren Nachlass

Das Erbrecht regelt die Verteilung des Vermögens einer Person nach ihrem Tod auf die Erben. In diesen Situationen ist ein verlässlicher rechtlicher Vertreter wichtig, der dafür sorgt, dass Ihr Vermögen und die Rechte der Erben gesetzeskonform geschützt werden. Unsere Kanzlei bietet fachkundige Beratung und Vertretung in allen Verfahren des Erbrechts, unter anderem:

  • Nachlassverfahren: Wir leiten das Nachlassverfahren vor dem zuständigen Gericht nach dem Verlust eines Angehörigen ein. Wir vertreten die Erben während des gesamten Verfahrens, vom Antrag auf Erbfolge bis zum rechtskräftigen Abschluss. Wir achten darauf, dass alle gesetzlichen Erben ihre Rechte wahrnehmen und dass der Nachlass rechtmäßig und gerecht aufgeteilt wird.
  • Erbstreitigkeiten: Kommt es unter den Erben zum Streit (etwa über die Wirksamkeit eines Testaments, die Größe der Erbteile, das Bestehen von Pflichtteilsberechtigten oder verborgene Schulden des Erblassers), übernehmen wir die Vertretung vor Gericht. Unser Team prüft alle Umstände gründlich, berät Sie über Ihre Rechte und die besten rechtlichen Schritte und vertritt Ihre Interessen nachdrücklich, damit Sie erhalten, was Ihnen nach dem Gesetz zusteht.
  • Vertrag über lebenslange Versorgung: Wir beraten bei Verträgen über lebenslange Versorgung und erstellen sie. Diese sind in Bosnien und Herzegowina eine verbreitete Form der Vermögensübertragung. Ein solcher Vertrag bedeutet, dass eine Partei (der Versorgungsgeber) die Verpflichtung zur Versorgung und Pflege der anderen Partei bis zu deren Lebensende übernimmt und im Gegenzug nach deren Tod das Vermögen erwirbt. Die richtige Gestaltung dieses Vertrages ist entscheidend für seine Wirksamkeit und zur Vermeidung späterer Streitigkeiten, und hier kann Ihnen unsere Kanzlei mit ihrer Erfahrung sehr nützlich sein.
  • Beratung zu Testament und Nachlass: Wir beraten bei der Errichtung eines Testaments, damit Ihr letzter Wille klar formuliert und rechtlich tragfähig ist. Ebenso beraten wir zur gesetzlichen Erbfolge (wenn kein Testament vorliegt) und zu den Rechten der Pflichtteilsberechtigten, damit Sie ein vollständiges Bild davon haben, wie Ihr Vermögen verteilt wird. Unser Ziel ist es, Unklarheiten vorzubeugen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Auseinandersetzungen in Ihrer Familie zu verringern.

Ob Sie einen Anwalt für Erbrecht zur Einleitung des Nachlassverfahrens, zur Vertretung in einem komplexen Erbstreit oder für fachkundigen Rat bei der Nachlassplanung benötigen, wir geben Ihnen Sicherheit und rechtliche Unterstützung in jedem Schritt.

Internationale Aspekte und Fachkompetenz der Kanzlei

Das moderne Leben bringt es oft mit sich, dass Familienangehörige in verschiedenen Staaten leben oder Vermögen im Ausland besitzen. Die Arbeit an familien- und erbrechtlichen Fällen weist sehr häufig Elemente des internationalen Privatrechts auf. Unsere Kanzlei verfügt über besondere Expertise in Fällen mit Auslandsbezug, etwa:

  • Internationale Scheidungen und Sorgerecht: Wir haben zahlreiche Mandanten in Scheidungsverfahren vertreten, in denen die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben oder in verschiedenen Ländern leben. Die Kenntnis des internationalen Privatrechts und internationaler Übereinkommen (wie der Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern, PDF, bosnische Fassung) ermöglicht es uns, Fragen der Zuständigkeit, der Anerkennung ausländischer Entscheidungen, der elterlichen Sorge und der grenzüberschreitenden Vollstreckung wirksam zu lösen.
  • Erbfolge mit Auslandsbezug: Wir helfen Mandanten, deren Nachlass Vermögen im Ausland umfasst oder deren Erben sich außerhalb von Bosnien und Herzegowina befinden. In solchen Fällen begleiten wir die Anerkennung ausländischer Nachlassentscheidungen, arbeiten mit ausländischen Notaren und Gerichten zusammen und sorgen dafür, dass unsere Landsleute in der Diaspora ihre Erbrechte in der Heimat wahrnehmen.
  • Ausländer in Bosnien und Herzegowina: Wir leisten regelmäßig rechtliche Unterstützung für ausländische Staatsangehörige, die in Bosnien und Herzegowina mit familien- oder erbrechtlichen Fragen konfrontiert sind, sei es bei Eheschließung oder Scheidung mit einem Staatsangehörigen des Landes, beim Erwerb von Nachlassvermögen im Land oder bei der Notwendigkeit, einer ausländischen gerichtlichen Entscheidung im Land Wirkung zu verschaffen. Ausländischen Mandanten erläutern wir das heimische Recht verständlich und führen sie durch komplizierte Verwaltungsverfahren, damit sie ihre Rechte vor den Gerichten des Landes durchsetzen können.

Bürgerinnen und Bürger von Bosnien und Herzegowina, wo immer sie sich befinden, ebenso wie Ausländer, können auf unser Wissen und unser Engagement zählen. Wir sind stolz darauf, als Anwälte für Familien- und Erbrecht mit internationalen Bezügen tätig zu sein, was auch das Vertrauen zahlreicher Mandanten aus der Diaspora bestätigt, die uns ihre rechtlichen Anliegen anvertraut haben.

Warum gerade uns wählen? Neben Fachkenntnis und Erfahrung zeichnet uns ein individueller Zugang zu jedem Mandanten und Verständnis für familiäre Umstände aus. Jeden Fall behandeln wir mit voller Aufmerksamkeit und wahren die Würde und die Privatsphäre unserer Mandanten. Unser Ziel ist es, Ihnen zu helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und rechtliche Herausforderungen zu bewältigen, sei es durch eine gütliche Beilegung oder auf dem Rechtsweg.

 

Mandanten vertrauen uns seit 1993.

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 tätig. Heute, im vierten Jahrzehnt ihrer Arbeit, verfügt sie über mehr als 1.030 Google-Bewertungen mit der Note 5,0 / 5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.

1993
Gründungsjahr
33
Jahre Erfahrung
1.032
Google-Bewertungen
5,0★
Durchschnittsnote
2
Google-Profile

Alle Bewertungen sind auf beiden Profilen öffentlich, ohne Filterung:

Weitere Rechtsgebiete der Kanzlei

Wir bieten rechtliche Unterstützung und Vertretung in einem breiten Spektrum von Gebieten in Bosnien und Herzegowina:

In anderen Sprachen verfügbar

*Hinweis: Rechtsanwältin Alma Prnjavorac & Rechtsanwalt Azur Prnjavorac. Der Inhalt hat informativen Charakter und stellt keine Rechtsberatung im konkreten Fall dar.