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Anwalt für Bosnisch und Herzegowinisch – die Anwaltschaft in Bosnien und Herzegowina

Autor: Azur Prnjavorac, Rechtsanwalt · Letzte Aktualisierung: 17. August 2026

Auf einen Blick: Die Anwaltschaft in Bosnien und Herzegowina blickt auf eine über 140-jährige Tradition zurück – das erste Advokaturgesetz erließ Österreich-Ungarn im Jahr 1883. Heute ist die Anwaltschaft auf Entitätsebene organisiert, mit der Föderalen Anwaltskammer in Sarajevo und regionalen Kammern. Unsere Kanzlei berät Mandanten auf Bosnisch, Kroatisch, Serbisch, Deutsch und Englisch – vor Ort und für die Diaspora per Vollmacht.

  • Tradition seit 1883: erstes Advokaturgesetz unter Österreich-Ungarn („Advocaten-Ordnung“)
  • Organisation: Anwaltskammern der FBiH (Sitz Sarajevo) und der Republika Srpska; regionale Kammern in Sarajevo, Tuzla, Mostar, Zenica und Bihać
  • Berufspflichten: Anwaltsgeheimnis, Unabhängigkeit, Ethik-Kodex
  • Sprachen der Kanzlei: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Deutsch, Englisch

Über 140 Jahre Anwaltschaft in Bosnien und Herzegowina

ANWALTSCHAFT 1883 TRADITION & BOSNIEN UND HERZEGOWINA

Die Advokatur in Bosnien und Herzegowina hat eine Tradition von über 140 Jahren: Das erste geschriebene Advokaturgesetz erließ die österreichisch-ungarische Verwaltung im Jahr 1883. Dieses Datum gilt heute als Beginn der unabhängigen und selbständigen Anwaltschaft in Bosnien und Herzegowina – mit den damaligen „Advokatur-Regeln“ wurden ein einheitliches System und die freie Ausübung des Anwaltsberufs begründet.

Das zweite Gesetz von 1909 schuf Anwaltskammern in Sarajevo, Laibach, Split und Dubrovnik; die Anwaltschaft erhielt ihre Kammer, ihre Organe und ein Anwaltsverzeichnis. 1929 vereinheitlichte das Anwaltsgesetz die Stellung der Anwälte im Königreich Jugoslawien; die bereits bestehende Kammer in Sarajevo setzte ihre Arbeit fort. Nach 1946 unterlag die Advokatur zeitweise der Aufsicht des Justizministeriums; 1957 wurde sie als öffentliches Amt neu geordnet, und 1971 erhielt Bosnien und Herzegowina ein eigenes Advokaturgesetz – im selben Jahr wurde auch die Fachzeitschrift „Advokatura“ gegründet.

Organisation der Anwaltschaft heute

Die Anwaltschaft ist in Bosnien und Herzegowina derzeit nicht auf Staatsebene, sondern auf Ebene der Entitäten organisiert. Nach dem Gesetz über die Rechtsanwaltschaft der Föderation Bosnien und Herzegowina ist die Anwaltschaft eine unabhängige, professionelle Tätigkeit, die durch Gesetz organisiert ist. Rechtsanwälte üben den Beruf als Einzelanwälte aus; zur gemeinsamen Berufsausübung können sie gemeinschaftliche Anwaltsbüros und Anwaltsgesellschaften gründen.

Rechtsanwälte in der Föderation Bosnien und Herzegowina müssen Mitglied einer der regionalen Anwaltskammern sein – je nach Sitz ihrer Kanzlei in Sarajevo, Tuzla, Mostar, Zenica oder Bihać –, womit sie zugleich Mitglied der Föderalen Anwaltskammer mit Sitz in Sarajevo werden. Das Gesamtverzeichnis der Rechtsanwälte der FBiH führt die Föderale Anwaltskammer; die regionalen Kammern führen eigene Verzeichnisse für ihre Region. In der Republika Srpska besteht die Anwaltskammer der Republika Srpska mit Sitz in Banja Luka. Die Anwaltskosten richten sich nach der Anwaltsgebührenordnung der jeweiligen Entität.

Anwaltsgeheimnis und Berufspflichten

Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, alles, was ihm die Mandantschaft anvertraut hat, als Anwaltsgeheimnis zu bewahren – es sei denn, die Partei entbindet ihn ausdrücklich oder stillschweigend von dieser Pflicht. Auch alle in einer Kanzlei, einem gemeinsamen Anwaltsbüro oder einer Anwaltsgesellschaft beschäftigten Personen unterliegen der Schweigepflicht.

Rechtsanwälte sind verpflichtet, Rechtshilfe gewissenhaft und fachgerecht zu leisten – im Einklang mit Verfassung, Gesetzen und Vorschriften sowie mit dem Statut und dem Ethik-Kodex der Anwaltskammer. Der Anwalt trägt die Verantwortung für die Handlungen seiner Kanzlei; er wahrt Ehre, Unabhängigkeit und Fachlichkeit des Berufsstandes, respektiert die Autorität der Gerichte und vertritt die Interessen seiner Mandanten mutig und ehrenhaft mit allen rechtlichen Mitteln – ungeachtet eigener Interessen oder Folgen.

Rechtsberatung auf Bosnisch, Deutsch und Englisch

Für die Diaspora und für ausländische Mandanten ist die Sprache oft die erste Hürde. Unsere Kanzlei arbeitet täglich auf Bosnisch, Kroatisch und Serbisch sowie auf Deutsch und Englisch: Schriftsätze, Vollmachten und Verträge werden zweisprachig vorbereitet, ausländische Urkunden mit Apostille und beglaubigter Übersetzung in die Verfahren eingeführt. So können Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ihre Rechtsangelegenheiten in Bosnien und Herzegowina vollständig in ihrer Alltagssprache abwickeln – ohne Anreise, per Spezialvollmacht.

Die Kanzlei Prnjavorac

Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 ununterbrochen tätig und vertritt Mandanten vor allen Gerichten in Bosnien und Herzegowina – in Zivil-, Wirtschafts-, Familien-, Erb- und Verwaltungssachen. Einen Überblick über sämtliche Rechtsgebiete der Kanzlei sowie Hinweise zur Auswahl eines Anwalts in Bosnien und Herzegowina finden Sie auf den verlinkten Seiten.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN (FAQ)


1. Können Sie mich auf Deutsch beraten und vertreten?
Ja. Die gesamte Kommunikation – Erstberatung, laufende Berichte, Entwürfe von Vollmachten und Vereinbarungen – kann auf Deutsch geführt werden; die Verfahrenssprache vor den Gerichten in Bosnien und Herzegowina ist Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, und unsere Kanzlei übernimmt die vollständige zweisprachige Abwicklung. Deutsche Urkunden werden mit Apostille und beglaubigter Übersetzung eingeführt; Sie erhalten alle wesentlichen Dokumente mit deutscher Erläuterung.


2. Wie prüfe ich, ob ein Anwalt in Bosnien und Herzegowina zugelassen ist?
Rechtsanwälte in der Föderation Bosnien und Herzegowina sind im Verzeichnis der Föderalen Anwaltskammer und der jeweiligen regionalen Kammer (Sarajevo, Tuzla, Mostar, Zenica, Bihać) eingetragen; in der Republika Srpska führt die Anwaltskammer der RS das Verzeichnis. Die Eintragung ist Voraussetzung für die Berufsausübung. Auf Wunsch übermitteln wir Ihnen unsere Zulassungsnachweise – für ausländische Behörden auch mit Apostille.


3. Gilt das Anwaltsgeheimnis auch für meine Unterlagen aus dem Ausland?
Ja. Das Anwaltsgeheimnis erstreckt sich auf alles, was der Mandant dem Anwalt anvertraut – unabhängig davon, aus welchem Staat die Unterlagen stammen oder wo der Mandant lebt. Der Schweigepflicht unterliegen auch alle Mitarbeiter der Kanzlei. Eine Offenlegung ist nur mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung des Mandanten zulässig; diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Mandats fort.


4. Kann ein Anwalt aus Bosnien und Herzegowina mich auch vor deutschen Gerichten vertreten?
Nein – vor deutschen Gerichten sind grundsätzlich in Deutschland zugelassene Rechtsanwälte postulationsfähig. Bei grenzüberschreitenden Fällen arbeiten wir jedoch mit Kollegen in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammen: Wir übernehmen den bosnisch-herzegowinischen Teil (Beweise, Urkunden, Anerkennung und Vollstreckung, Grundbuch), koordinieren mit Ihrem dortigen Anwalt und stellen alle Unterlagen verfahrenstauglich bereit.


5. Wonach richten sich die Anwaltskosten in Bosnien und Herzegowina?
Nach der Anwaltsgebührenordnung (Tarif) der jeweiligen Entität, die die Vergütung je nach Verfahrensart und Streitwert festlegt; daneben sind schriftliche Honorarvereinbarungen üblich, insbesondere Pauschalen für klar umrissene Mandate. Im Prozess hat die unterliegende Partei der obsiegenden die notwendigen Kosten grundsätzlich zu erstatten. Vor Mandatsübernahme erhalten Sie von uns eine transparente Kostenübersicht.

Mandanten vertrauen uns seit 1993

Die Rechtsanwaltskanzlei Prnjavorac ist seit 1993 ununterbrochen tätig. Heute, in der vierten Dekade ihrer Tätigkeit, verzeichnet sie über 1.030 Google-Rezensionen mit der Bewertung 5,0 / 5 auf zwei unabhängigen Google-Unternehmensprofilen.

1993
Gründungsjahr
33
Jahre Erfahrung
1.032
Google-Rezensionen
5,0★
Durchschnittsbewertung
2
Google-Profile

Alle Rezensionen sind auf beiden Profilen öffentlich einsehbar, ohne Filterung:

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*Hinweis: Rechtsanwältin Alma Prnjavorac & Rechtsanwalt Azur Prnjavorac — der Inhalt dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall dar.